Es geht um die hochgewachsene Wiese in der Hecklinger Straße. In den letzten Jahren lag die Pflege der Wiese in den Händen der GESAS Hohenerxleben. Ist dies dieses Jahr nicht mehr so?
MFG
39418 StaßfurtOpenStreetMap © GeoBasis-DE / BKG 2013
Schäden / Behinderung durch Bäume / Straßenbegleitgrün
erledigt
Hecklinger StraßeAntwort
Der Stadtpflegebetrieb hat die Fläche turnusmäßig am 04.06.2019 gemäht.Sonstiges
erledigtEs ist viertelzwoelf an schlafen ist nicht zu denken Hauptsache wir haben alle spass . In Stassfurt lässt gut und ungestört feiern .Es gibt aber auch Menschen die Arbeiten gehen und ihre ruhe brauchen.Müssen erst alle wegziehen bis die Stadt aufwacht?Wohnen ist ihr unzumutbar.StaßfurtAntwort
Sehr geehrter Herr,
ohne weitere Angaben ist es schwer Ihre angezeigte nächtliche Ruhestörung vom 30.05.2019 im Nachgang weiter zu verfolgen.
Gerade an Feiertagen wie Christi-Himmelfahrt/Herrentag/Vatertag werden die Lärmvorschriften, insbesondere auch unsere Gefahrenabwehrverordnung, in der u. a. auch die Ruhezeiten verankert sind, nicht immer eingehalten. Meist sind es umherziehende Jugendliche oder auch Erwachsene, die an diesem Tag "über die Stränge schlagen".
Grundsätzlich ist jedoch der von öffentlichen Straßen und Plätzen ausgehende und ortsübliche Lärm in gewissem Maße von den Anwohnern zu akzeptieren. Raum für ein Einschreiten der zuständigen Behörde ist nur gegeben, wenn der Lärm über das „normale“ Maß hinausgeht.
Hier kommt es auch darauf an, wie intensiv und wie häufig die Beeinträchtigungen sind.
In jedem Fall respektiere ich Ihr Schutzbedürfnis gegenüber der nächtlichen Ruhestörung. Ich möchte Sie daher zukünftig bitten, akute nächtliche Ruhestörungen bei der Polizei zu melden und Anzeige zu erstatten. Ebenso kann dies auch am nächsten Werktag bei der Bußgeldstelle der Stadt Staßfurt erfolgen. In beiden Fällen sollten Sie als Zeuge möglichst genaue Hinweise zur Zeit, zum Ort, zu den Verursachern des Lärms und zu eventuell benutzten Fahrzeugen angeben. Nach eingehender Prüfung der Angaben und Anhörung der Betroffenen kann dann ggf. ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
gez. Steffen Görtz
Stadt Staßfurt
Fachdienst Sicherheit und Ordnung
SB Allgemeine Gefahrenabwehr
Steinstr. 19
39418 Staßfurt
Tel.: 03925 - 981 461
E-Mail: ordnung@stassfurt.deSonstiges
erledigtHeute ist wieder ein schöner Tag zum feiern und unsere Jugend macht das auch seit heute früh. Ab 15 Uhr wird gefeiert 30-50 Personen und das ist nicht schön ,wenn nur gesoffen und gebrüllt wird. Bei so vielen Personen und Alkohol kann man sich auch vorstellen das die Flüssigkeit auch raus muss ein schöner Anblick aber auf dem Wendelitz ja schon normaler Alltag. Wie lange müssen wir uns das noch bieten lassen.Das ist kein Aushängeschild für Stassfurt.StaßfurtAntwort
Sehr geehrter Herr Fischer,
der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadt Staßfurt hat Ihre vorgetragenen Beschwerden geprüft. Ohne weitere genauere Angaben können Ihre angezeigten Ordnungswidrigkeiten (widerrechtliches Parken entgegen der StVO und Urinieren in der Öffentlichkeit) vom 24.05.2019 und vom 30.05.2019 jedoch im Nachgang leider nicht weiter verfolgt werden. Ich möchte Sie daher bitten, Ihre Angaben zu konkretisieren oder diese bei ggf. zukünftigen Feststellungen, sofern diese nach Dienstschluss der Stadtverwaltung stattfinden, direkt bei der Polizei zu melden und Anzeige zu erstatten. Neben der Polizei kann die Anzeige selbstverständlich auch am nächsten Werktag bei der Bußgeldstelle der Stadt Staßfurt erfolgen. In beiden Fällen sollten Sie als Zeuge möglichst genaue Hinweise zur Zeit, zum Ort, zu den Verursachern und zu eventuell benutzten Fahrzeugen angeben. Nach eingehender Prüfung der Angaben kann dann ggf. ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Beteiligten eingeleitet werden.
Trotz allem Respekt für Ihr Schutzbedürfnis gegenüber den Störungen, die meist von den Jugendlichen auf dem Wendelitz ausgehen, möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass die von öffentlichen Straßen und Plätzen ausgehenden und ortsüblichen Beeinträchtigungen in gewissem Maße von den Anwohnern zu akzeptieren sind. Raum für ein Einschreiten der zuständigen Behörden ist nur gegeben, wenn die Beeinträchtigungen über das "normale" Maß hinausgehen. Hier kommt es dann auch darauf an, wie intensiv und wie häufig die Beeinträchtigungen sind.
Da die Beeinträchtigungen nach Ihren schriftlichen Schilderungen offensichtlich das "normale" Maß übertreffen, wird unser Außendienst, zusammen mit der Polizei, in nächster Zeit verstärkt Kontrollen in diesem Bereich durchführen. Sollten dabei Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden, werden diese zur Anzeige aufgenommen.
Zu Ihrem Vorschlag im Bereich des Wendelitz Toiletten bereitzustellen, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Stadt Staßfurt hierzu keine Veranlassung sieht.
Es handelt sich bei den Treffen der Jugendlichen weder um ein Volksfest, noch ist die Stadt Staßfurt Zweckveranlasser oder Veranstalter der offensichtlich meist spontanen Treffen.
Freundliche Grüße
gez. Steffen Görtz
Stadt Staßfurt
Fachdienst Sicherheit und Ordnung
SB Allgemeine Gefahrenabwehr
Steinstr. 19
39418 Staßfurt
Tel.: 03925 - 981 461
E-Mail: ordnung@stassfurt.deSonstiges
erledigtDie Behindertentoilette an der Post ist total verdreckt und nicht nutzbar. Wollte sie kurz mit meiner Frau (Rollstuhl) nutzen, was aber nicht zumutbar ist. Ein ,,Aushängeschild" auch für Gäste!Staßfurt
Wassertorstr.Antwort
Die Reinigung der Behindertentoilette wurde beauftragt.Verbotswidrig abgelagerter Abfall
erledigtIch war am 26.05.2019 im Park am Strandsolbad unterwegs. An der Wegkreuzung, wo jemand eine Lagerfeuerstelle eingrichtet hat, liegen aufgerissene Altkleidersäcke herum. Die Kleidungsstücke wurden überwiegend auf Bänken und zu einem kleinen Teil auf den Wegen im Park verteilt.39418 Staßfurt
Strandbadstr.Antwort
Am 29.05.2019 wurde ein Auftrag an den Stadtpflegebetrieb erteilt, den Müll (hier Kleidungsstücke) und die Lagerfeuerstelle zu beräumen. Der Müll und Lagerfeuerstelle wurden am
04.06.2019 durch den Stadtpflegebetrieb beräumt.Sonstiges
erledigtSchon wieder eingeparkt!!!!!!!! Der weiße UP! Durch den dunklen Golf!39418 Staßfurt
Löderburger Strasse 20Antwort
Zur Überprüfung, ob hier ein Verstoß gegen die StVO vorliegt und ob ggf. ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den betreffenden Fahrzeughalter eingeleitet werden kann, fehlen mehrere zwingend erforderliche Angaben.
Folgende Angaben und Beweismittel sind grundsätzlich mindestens erforderlich um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten zu können:
1. Wer zeigt die Ordnungswidrigkeit an? (Name und Anschrift des Anzeigenden)
2. Wo wurde die Ordnungswidrigkeit begangen? (Ort, Straße)
3. Wann wurde die Ordnungswidrigkeit begangen? (Datum und Uhrzeit)
4. Was ist passiert? (Benennung/Beschreibung des möglichen Verstoßes)
5. Gibt es Beweise? (am besten ist hier ein Beweisfoto, auf dem das betreffende Fahrzeug und auch das Kfz-Kennzeichen aus der Weitwinkelperspektive deutlich erkennbar sind)
Anhand Ihrer Angaben kann derzeitig die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nicht geprüft und damit auch kein Verfahren eingeleitet werden.Sonstiges
erledigtIn der Steinstrasse vor dem Ballonshop ist eine große Blutlache seit heute NachtStaßfurtAntwort
Es liegt keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Ein Handeln seitens des Ordnungsamtes ist nicht erforderlich.Sonstiges
erledigtEs ist Freitag Abend und es wird wieder gefeiert auf dem Wendelitz.Wenn ich mein Auto in der Stadt falsch parke muss ich bezahlen, aber wenn mein Auto auf dem Wendelitz vor den bank parkt, die normal zum erholen und ausruhen gedacht sind geschiet nicht.Es beschwerd sich ja keiner laut Bürgermeister.Es wäre doch schön wenn für diese Personen die meine dort immer zu feiern auch Toiletten auf zustellen wie es bei jeden Volksfest normal ist.Würde das alles vieleicht in einem der 0erteile von Stassfurt vorkommen würde man es vielleicht ernst nehmen.39418 StaßfurtAntwort
Sehr geehrter Herr Fischer,
der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadt Staßfurt hat Ihre vorgetragenen Beschwerden geprüft. Ohne weitere genauere Angaben können Ihre angezeigten Ordnungswidrigkeiten (widerrechtliches Parken entgegen der StVO und Urinieren in der Öffentlichkeit) vom 24.05.2019 und vom 30.05.2019 jedoch im Nachgang leider nicht weiter verfolgt werden. Ich möchte Sie daher bitten, Ihre Angaben zu konkretisieren oder diese bei ggf. zukünftigen Feststellungen, sofern diese nach Dienstschluss der Stadtverwaltung stattfinden, direkt bei der Polizei zu melden und Anzeige zu erstatten. Neben der Polizei kann die Anzeige selbstverständlich auch am nächsten Werktag bei der Bußgeldstelle der Stadt Staßfurt erfolgen. In beiden Fällen sollten Sie als Zeuge möglichst genaue Hinweise zur Zeit, zum Ort, zu den Verursachern und zu eventuell benutzten Fahrzeugen angeben. Nach eingehender Prüfung der Angaben kann dann ggf. ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Beteiligten eingeleitet werden.
Trotz allem Respekt für Ihr Schutzbedürfnis gegenüber den Störungen, die meist von den Jugendlichen auf dem Wendelitz ausgehen, möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass die von öffentlichen Straßen und Plätzen ausgehenden und ortsüblichen Beeinträchtigungen in gewissem Maße von den Anwohnern zu akzeptieren sind. Raum für ein Einschreiten der zuständigen Behörden ist nur gegeben, wenn die Beeinträchtigungen über das "normale" Maß hinausgehen. Hier kommt es dann auch darauf an, wie intensiv und wie häufig die Beeinträchtigungen sind.
Da die Beeinträchtigungen nach Ihren schriftlichen Schilderungen offensichtlich das "normale" Maß übertreffen, wird unser Außendienst, zusammen mit der Polizei, in nächster Zeit verstärkt Kontrollen in diesem Bereich durchführen. Sollten dabei Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden, werden diese zur Anzeige aufgenommen.
Zu Ihrem Vorschlag im Bereich des Wendelitz Toiletten bereitzustellen, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Stadt Staßfurt hierzu keine Veranlassung sieht.
Es handelt sich bei den Treffen der Jugendlichen weder um ein Volksfest, noch ist die Stadt Staßfurt Zweckveranlasser oder Veranstalter der offensichtlich meist spontanen Treffen.
Freundliche Grüße
gez. Steffen Görtz
Stadt Staßfurt
Fachdienst Sicherheit und Ordnung
SB Allgemeine Gefahrenabwehr
Steinstr. 19
39418 Staßfurt
Tel.: 03925 - 981 461
E-Mail: ordnung@stassfurt.deStraßensperrungen
erledigtHallo,39418 Staßfurt
vor der Hecklinger Straße 2 stehen ständig bis zu 3 PKW quer auf dem Gehweg vor der Einfahrt. Dadurch ist der gesamte Fußweg blockiert. Kinderwagen, Rollstühle, Passanten und Schulkinder können nicht gefahrlos passieren. Sie müssen auf die stark befahrene Hecklinger Straße ausweichen, welches eine Gefahr ist. Mich wundert das das Ordnungsamt so etwas nicht sieht (nicht sehen darf oder soll....). Dieser Zustand wurde bereits mehrfach gemeldet, dann ging es kurzzeitig und fängt immer wieder an und ist momentan wieder ein Dauerzustand. Die Dauerparker müssten nur auf ihren Hof fahren!!!!
Vielen Dank für die Hilfe
Hecklinger Straße 2Antwort
Durch die Außendienstmitarbeiter der Stadt Staßfurt wurden die Kraftfahrzeugführer nochmals über das widerrechtliche Parken vor dem Grundstück in der Hecklinger Straße 2 in Staßfurt in einem persönlichen Gespräch belehrt. Bei den nächsten Kontrollen des Außendienstes wird die Parksituation verstärkt überwacht und ggf. mit einem Verwarngeld belegt.Sonstiges
erledigtGuten Morgen,39418 Staßfurt
Wir hatten dem Bürgermelder vor ca. 5 Wochen bzgl. der ungesicherten Treppe an der Fassade der Goetheschule Sodastraße geschrieben. Sie antworteten, dass eine Art Paniktür angebaut wird, das ist sicher eine gute Lösung. Aber wann ?????
Wir haben jetzt schon öfter Kinder in der oberen Etage gesehen die dort rumturnten und zu den Bäumen hangelten um Äste abzubrechen.
Wir haben die Kinder darauf angesprochen und sie zum verlassen bewegen können. Aber das klappt nicht immer und es ist auch nicht unserere Aufgabe.
Mit freundlichen Grüßen
Fam. Jenrich
Athenslebener Weg Athenslebener WegAntwort
Die Anbringung einer Paniktür wurde beauftragt, ebenso eine seitliche Verblendung der Treppe, so dass auch ein seitliches Hinaufklettern nicht mehr möglich ist. Die Umsetzung des Auftrages beginnt am 03. oder 04.06.2019.