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Verbotswidrig abgelagerter Abfall
erledigt
Müllablagerungen, Feldweg von Hohenerxleben in Richtung Rathmannsdorf, auf der links Richtung A 1439418 Staßfurt
Bischofstrasse 44Antwort
Nach einer Überprüfung der Angaben wurde festgestellt, das sich die Müllablagerung auf dem Verwaltungsgebiet der Verbandsgemeinde Saale-Wipper befindet. Der Sachverhalt wurde am 03.01.2017 zur weiteren Bearbeitung dorthin weitergeleitet.Verbotswidrig abgelagerter Abfall
erledigt
Müllablagerungen ,von Hohenerxleben in Richtung A 14, Feldweg rechts in Richtung Steinbruch Hohenerxleben, immer Richtung Steinbruch folgen , es kommt dann eine Kreuzung (Rathmannsdorf nach links - Steinbruch nach rechts) dort nach links Richtung Rathmannsdorf39418 Staßfurt
Bischofstrasse 44Antwort
Die Müllablagerung wurde bereits am 29.11.2016 durch den Außendienst der Stadt Staßfurt festgestellt und aufgenommen. Da die Stadt Staßfurt für Müllablagerungen in der freien Landschaft nicht zuständig ist, wurde der Sachverhalt am 06.12.2016 an das zuständige Umweltamt des Salzlandkreises zur Bearbeitung weitergeleitet.
Eventuelle Nachfragen zum Bearbeitungsstand sind an den Salzlandkreis zu richten
(Tel.Nr. 03471/684-0 Vermittlung SLK).Straßenbeleuchtung
erledigt
Atzendorf, Hauptstraße 29 (gegenüber ehemals Multikauf), Straßenbeleuchtung defekt39443 Staßfurt (Atzendorf)
Hauptstraße 29Antwort
Die Straßenbeleuchtung wurde repariert.Verbotswidrig abgelagerter Abfall
erledigt
Guten Tag,Staßfurt
im Graben des Marbeweges auf Höhe des Schießplatzes bei Förderstedt liegen Schlachtabfälle.Antwort
Die Schlachtabfälle wurden entfernt. Nachkontrolle durch den Außendienst der Stadt Staßfurt erfolgte am 19.01.2017.Straßenbeleuchtung
erledigt
Guten Tag,39443 Staßfurt
in Glöthe Ernst-Thälmann-Straße 21 ist die Straßenlampe defekt. Bitte bei Gelegenheit instandsetzen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Vielen Grüße
Mike Adam
Ernst-Thälmann-Straße 21Antwort
Die Straßenlampe wurde repariert.Verschmutzer Rad- und Gehweg
erledigt
Sehr geehrte Damen und Herren,Staßfurt
Außerhalb geschlossener Ortschaften ?
Förderstedt ist ein Ortsteil von Staßfurt.
Wo gibt es dort Grenzen ?
Gab es nicht eine Gebietsreform ?
Der Sachverhalt wurde am 15.12.2016 an den zuständigen Straßenbaulastträger (hier: die Straßenmeisterei Atzendorf)
weitergeleitet. Bei Straßenverschmutzungen außerhalb geschlossener Ortschaften ist der Straßenbaulastträger zuständig.Antwort
Die geschlossene Ortschaft beginnt und endet mit dem Ortseingangs-/bzw. Ortsausgangsschild
(siehe § 5 Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt). Außerhalb der geschlossenen Ortschaft (hier: L72 Steinbruch zw. Staßfurt und OT Förderstedt) ist die Stadt Staßfurt nicht zuständig. Die Grenzen der Gebietsreform sind für die Betrachtung der Zuständigkeit für Straßenverschmutzungen außerhalb geschlossener Ortschaften in diesem Fall nicht ausschlaggebend.Verschmutzer Rad- und Gehweg
erledigt
Sehr geehrte Damen und Herren,39443 Staßfurt
immer noch eine verschmutzte Fahrbahn L72 am Steinbruch.
MfGAntwort
Der Sachverhalt wurde am 15.12.2016 an den zuständigen Straßenbaulastträger (hier: die Straßenmeisterei Atzendorf)weitergeleitet. Bei Straßenverschmutzungen außerhalb geschlossener Ortschaften ist der Straßenbaulastträger zuständig.Straßenbeleuchtung
erledigt
Die Straßenbeleuchtung im Gewerbegebiet Atzendorf funktioniert nur eingeschränkt. Einige Laternen leuchten nicht.Staßfurt
Industriestraße und An den Pappeln StraßenzügeAntwort
Der Sachverhalt wurde geklärt.Verbotswidrig abgelagerter Abfall
erledigt
Am Feldweg an der Kleinbahn in Atzendorf wurden mehrere BigBags mit Bauabfällen illegal entsorgt. Siehe beigefügtes Foto.39443 Staßfurt
Athenslebener Chaussee 1Antwort
Der Sachverhalt wurde an das zuständige Umweltamt des Salzlandkreises abgegeben.
Dieses wird die Beräumung des Abfalls veranlassen.Defekte Verkehrsanlagen/Verkehrszeichen melden
erledigt
Güstener Weg/Straße aus Richtung Neundorf39418 Staßfurt
Nachdem o.g.Straße nicht mehr als Umleitung zur gesperrten Neundorfer Str.genutzt wird,wurde die berechtigte Geschw.-Begrenzug v. 40km/h wieder entfernt.
Das ist sicher i.O..
Unverständlich ist aber, dass die zuvor bestandenen zulässigen 60km/h nicht wieder aufgestellt wurden.
Absicht oder einfach vergessen?
die jetzt zulässigen 100km/h sind einfach zu hoch, wie ich heute als Radfahrer erleben muste.
mfG Uwe Käppner
Güstener Ortsausgang NeundorfAntwort
Die im Güstener Weg zuvor verkehrsbehördlich angeordnete zulässige Höchstgeschwindigkeit (60 km/h)wurde einschließlich Mast komplett entwendet. Ein entsprechender Auftrag zur Wiederaufstellung des Verkehrszeichens wurde an den Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt bereits veranlasst.